Geschichte und Entwicklung der Angorazucht und Wollleistungsprüfungen

Von Dr Manfred Golze, Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft

Teil 09:

Tierschutzgerechte Zucht von Angorakaninchen (20_390)

Anlässlich des 3. Sächsischen Kaninchentages am 16. August 2003 in Hohenstein-Ernstthal wurde in einem Vortrag von Prof. Rudolph zu tierschutzgerechter Kaninchenzucht unter Nutzung genetischer Erkenntnisse Stellung genommen.

Bezüglich des Angorakaninchens mussten gleichfalls Ausführungen getroffen werden. Die Wollerträge des Angoras sind in den letzten Jahren außerordentlich hoch geworden. In zwei Schurintervallen, wie vielleicht noch vor Jahrzehnten üblich, wo teilweise auch zu anfangs der Kaninchenzucht und –ausstellung rein die Wolllänge gemessen wurde, stellt eine Überbelastung der Tiere dar.

Besonders im Sommer ist diese durch Stoffwechsel entstehende Abfallwärme nicht abzuleiten. Die Folgen davon sind sinkende Futteraufnahme und vermindernde Reproduktionsleistungen, die als Merkmalsantagonisten zu verzeichnen sind.

Im § 3 der Tierschutzgesetzes „Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, wenn es wegen seines Zustandes nicht gewachsen oder seine Kräfte übersteigen“, ist dieses zu berücksichtigen. Einzufügen bleibt, dass auch die lebensnotwendige Aufnahme von Weichkot durch zu langes Haar stark behindert wird. Die Angorakaninchen oftmals zu viele abschlucken. Es entstehen Haarballen (Trichobezoare), die sich im Magen anhäufen und Tierverluste hervorrufen.

Aus diesem Grund wurde nach Schlolaut (2003) ein Schurintervall, auf maximal 11 Wochen zu begrenzen, empfohlen. Darüber hinaus eine Kahlschur zu vermeiden und den Angorakaninchen 3 mm lange Stoppeln zu belassen, um nach der Schur eine plötzlich fehlende Wärmeisolation zu vermeiden.

Darüber hinaus sind bei niedrigen Außentemperaturen die Tiere für mindestens 2 Wochen in Räumen mit Zimmertemperatur zu bringen.

Des Weiteren sind übertriebene Kopfbehänge abzulehnen und Stirnbüschel dürfen nicht die Augen verdecken. Es ist darauf zu achten, dass maßvolle Forderungen an die Ausprägung der Schönheitsmerkmale festzustellen sind und dieses im Interesse des Wohlbefindens der Tiere.


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Email: Ulr.Bauer@angora.de