Geschichte und Entwicklung der Angorazucht und Wollleistungsprüfungen |
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Von Dr Manfred Golze, Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft |
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Teil 06: |
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Einige Ausführungen zur Durchführung der Prüfung (20_360) |
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Die Durchführung erfolgt aus hygienischen Gründen durch ein Rein-Raus-Verfahren. Die Eingewöhnungszeit der Tiere sollte 6 8 Wochen betragen. |
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Die Prüfungsperiode beginnt einen Tag nach der Vorschur und endet mit dem 84. Tag (12. Woche). Der Prüfzeitraum endet mit der Haupt- oder Prüfschur. |
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Es haben sich abgestimmte Zeitpläne von Züchtern und Prüfstationen bewährt. |
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So können zwei Durchgänge pro Prüfstation und Jahr hervorragend organisiert werden, wenn: |
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Die Unterbringung der Tiere erfolgt in dafür vorgesehene und den Tierschutz beachtende Käfige. Während der Prüfung ist eine Zuchtverwendung der Tiere untersagt. |
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Der Gesundheitszustand der Prüftiere wird überwacht. Vorbeugende Behandlung gegen Endo- und Ektoparasiten sowie infektiöse Krankheiten sind in Abstimmung mit den Veterinären möglich. |
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Bei Verlust ist die Todesursache festzuhalten und gegebenenfalls in einem Untersuchungslabor zu attestieren. Diese Ausfallursachen sind dem Beschicker mitzuteilen. |
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Laut DLG-Richtlinie ist auch das Futter und die Fütterung der Prüftiere natürlich festgelegt. Die Tiere sind vom Tag der Anlieferung an so zu füttern, dass sie mit Beginn der Prüfperiode an eine ad libitum Fütterung gewöhnt sind. Gefüttert wird ein pelletiertes Mischfutter (Alleinfutter), das dem DLG-Standard Alleinfutter für Zuchtkaninchen entspricht sowie den erhöhten Bedarf der Angorakaninchen an schwefelhaltigen Aminosäuren Rechnung tragen soll. Futter steht den Tieren zur Aufnahme zur freien Verfügung. |
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Während der Prüfungsperiode ist eine zeitweilige Reduzierung der Mischfutter-, Alleinfutteraufnahme und die Verabreichung von Raufutter aus diätischen Gründen zulässig. |
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Zur Gewährleistung eines tiergerechten Futters, das dem DLG-Standard entspricht, sind amtliche Futteranalysen durchzuführen. Trinkwasser muss in einwandfreier Qualität zur Aufnahme zur Verfügung stehen. |
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Die DLG-Prüfrichtlinie zieht folgende Datenerfassung und Auswertung vor. Es werden nachfolgende Leistungsdaten ermittelt: |
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Vor der Prüfschur wird die Bewertung der Prüftiere nach den Bestimmungen des Zentralverbandes Deutscher Kaninchenzüchter (ZDK) vorgenommen. |
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Das Preisrichterurteil mit Begründung ist anzugeben. Danach können die Angoras für das Gewicht maximal 20 Punkte, für Körperbau und Form maximal 20 Punkte, für die Wolldichte und länge maximal 15 Punkte, für die Ausgeglichenheit maximal 15 Punkte, für die Wollstruktur maximal 15 Punkte, für die Bewollung von Kopf- und Fußbehang maximal 10 Punkte und für den Pflegezustand maximal 5 Punkte erreichen. |
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Neben den erzielten Punkten gibt es ein Gesamturteil und Zertifikat. Für jedes Tier, was die Prüfung abgeschlossen hat, wird durch die Prüfungskommission ein Zeugnis ausgestellt, was folgende Angaben mindestens enthalten muss: |
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Die Prüfungsergebnisse der geprüften Tiere werden allen Beschickern und interessierten Fachstellen bekannt gegeben. |
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eMail: Ulr.Bauer@angora.de |