Geschichte und Entwicklung der Angorazucht und Wollleistungsprüfungen

Von Dr Manfred Golze, Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft

Teil 06:

Einige Ausführungen zur Durchführung der Prüfung (20_360)

Die Durchführung erfolgt aus hygienischen Gründen durch ein Rein-Raus-Verfahren. Die Eingewöhnungszeit der Tiere sollte 6 – 8 Wochen betragen.

Die Prüfungsperiode beginnt einen Tag nach der Vorschur und endet mit dem 84. Tag (12. Woche). Der Prüfzeitraum endet mit der Haupt- oder Prüfschur.

Es haben sich abgestimmte Zeitpläne von Züchtern und Prüfstationen bewährt.

So können zwei Durchgänge pro Prüfstation und Jahr hervorragend organisiert werden, wenn:

  • die Belegung der Häsinnen im April erfolgt,

  • das Werfen der Jungtiere im Mai,

  • die Nestschur im Juni,

  • das Anliefern zur ALP im Juli,

  • die Vorschur im September,

  • die Prüfschur Ende November/Anfang Dezember,

  • für den einen Durchgang und für den zweiten Durchgang die Belegung der Häsinnen dann im Oktober

  • das Werfen der Jungtiere im November,

  • die Nestschur im Dezember,

  • das Anliefern der Tiere im Januar,

  • die Vorschur im März,

  • die Prüfschur im Mai/Juni

Die Unterbringung der Tiere erfolgt in dafür vorgesehene und den Tierschutz beachtende Käfige. Während der Prüfung ist eine Zuchtverwendung der Tiere untersagt.

Der Gesundheitszustand der Prüftiere wird überwacht. Vorbeugende Behandlung gegen Endo- und Ektoparasiten sowie infektiöse Krankheiten sind in Abstimmung mit den Veterinären möglich.

Bei Verlust ist die Todesursache festzuhalten und gegebenenfalls in einem Untersuchungslabor zu attestieren. Diese Ausfallursachen sind dem Beschicker mitzuteilen.

Laut DLG-Richtlinie ist auch das Futter und die Fütterung der Prüftiere natürlich festgelegt. Die Tiere sind vom Tag der Anlieferung an so zu füttern, dass sie mit Beginn der Prüfperiode an eine ad libitum Fütterung gewöhnt sind. Gefüttert wird ein pelletiertes Mischfutter (Alleinfutter), das dem DLG-Standard „Alleinfutter für Zuchtkaninchen“ entspricht sowie den erhöhten Bedarf der Angorakaninchen an schwefelhaltigen Aminosäuren Rechnung tragen soll. Futter steht den Tieren zur Aufnahme zur freien Verfügung.

Während der Prüfungsperiode ist eine zeitweilige Reduzierung der Mischfutter-, Alleinfutteraufnahme und die Verabreichung von Raufutter aus diätischen Gründen zulässig.

Zur Gewährleistung eines tiergerechten Futters, das dem DLG-Standard entspricht, sind amtliche Futteranalysen durchzuführen. Trinkwasser muss in einwandfreier Qualität zur Aufnahme zur Verfügung stehen.

Die DLG-Prüfrichtlinie zieht folgende Datenerfassung und Auswertung vor. Es werden nachfolgende Leistungsdaten ermittelt:

  • Lebensgewichte am Tag der Anlieferung, am Tag der Vorschur und am Tag der Prüfungsschur

  • Bedeutendste Größe ist die Erfassung des Wollertrages bei der Prüfungsschur in g und dieses in den einzelnen Sortierklassen 1. Sorte, 2. Sorte und 3. Sorte (Filz) sowie insgesamt.

  • Der Verbrauch an Mischfutter (Alleinfutter) wird während der Prüfperiode je kg Zuwachs erfasst und berechnet.

  • Neben den absoluten werden auch die prozentualen Abweichungen des Wollertrages und des Futterverbrauches je kg Wolle von der Durchschnittsleistung der gleichgeschlechtlichen Prüfungsgefährten ermittelt und die Abweichungen und Relativwerte mathematisch dargestellt.

  • Die einzelnen Wollsortierungsklassen sind prozentual aufzuführen.

  • Der Jahreswollertrag wird durch einen Multiplikator von 4,3 (52 Wo. : 12 Wo. Schurintervall) errechnet.

  • Die Wollwertrichtzahl bestimmt die Qualität der gewonnenen Wolle. Sie wird als die Summe der Wollerträge bei Prüfschur in 1. Sorte mal 4, 2. Sorte mal 3 und Filz mal 1 berechnet oder heute 1, Sorte 100 %, 2. Sorte 75 % und 3. Sorte 25 % angegeben.

Vor der Prüfschur wird die Bewertung der Prüftiere nach den Bestimmungen des Zentralverbandes Deutscher Kaninchenzüchter (ZDK) vorgenommen.

Das Preisrichterurteil mit Begründung ist anzugeben. Danach können die Angoras für das Gewicht maximal 20 Punkte, für Körperbau und Form maximal 20 Punkte, für die Wolldichte und –länge maximal 15 Punkte, für die Ausgeglichenheit maximal 15 Punkte, für die Wollstruktur maximal 15 Punkte, für die Bewollung von Kopf- und Fußbehang maximal 10 Punkte und für den Pflegezustand maximal 5 Punkte erreichen.

Neben den erzielten Punkten gibt es ein Gesamturteil und Zertifikat. Für jedes Tier, was die Prüfung abgeschlossen hat, wird durch die Prüfungskommission ein Zeugnis ausgestellt, was folgende Angaben mindestens enthalten muss:

  • Name und Anschrift des Beschickers,

  • Geschlecht und Kennzeichnung des geprüften Angorakaninchens,

  • Prüfungsergebnis der Tiere entsprechend der Vorschriften.

    Die Prüfungsergebnisse der geprüften Tiere werden allen Beschickern und interessierten Fachstellen bekannt gegeben.

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eMail: Ulr.Bauer@angora.de