Geschichte und Entwicklung der Angorazucht und Wollleistungsprüfungen |
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Von Dr Manfred Golze, Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft |
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Teil 05: |
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Richtlinie der DLG (Deutsche Landwirtschaftliche Gesellschaft) von Stationsprüfungen auf Wollleistung beim Angorakaninchen (ALP) (20_350) |
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Nachfolgend sollen nur kurz Auszüge aus der DLG-Richtlinie für die Angoraleistungsprüfung Erwähnung finden. Sie sind die Basis für alle drei noch vorhandenen Prüfstationen in Deutschland. Zweck einer Leistungsprüfung ist hier nicht zu diskutieren. |
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Teilnahmeberechtigt sind Angorakaninchen von Zuchtbetrieben, die ein Zuchtbuch führen und durch entsprechende Kennzeichnung die Gewähr für eine systematische Zuchtarbeit bieten. Herdbuchtiere sind dabei aufgrund ihrer größeren Bedeutung für den Zuchtfortschritt der Gesamtrasse vorzuziehen. |
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Die zu prüfenden Tiere sollen wenn möglich auch von Eltern abstammen, die bei einer Stations- oder Feldprüfung, Vereins- oder Kreisschurkontrolle überdurchschnittliche Leistungen erzielt haben. |
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Die Anmeldung der Prüftiere erfolgt über Vordrucke, die durch den Angora-Obmann oder die Prüfungsanstalt erhältlich sind, auf denen die Tätowiernummer der Tiere, Geschlecht, Geburtdatum, Abstammung sowie Beschicker vermerkt sind. Darüber hinaus ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis immer positiv und zu verlangen. |
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Die Zulassung ist natürlich von denen in der Prüfstation verfügbaren Stallplätzen abhängig. Genereller Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Leiter der Anstalt bestimmt in Absprache mit den zuständigen Angora-Obmännern die Zulassung, wobei gegeben falls nach Verbänden, Quoten festzulegen sind. Leider besteht heute oft nicht mehr dieses Problem, das Kaninchen aufgrund Überfüllung auszuschließen, sondern dass Durchgänge schwer zu füllen sind. |
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Die Anlieferung der Prüftiere wird durch den Beschicker vorgenommen. Sie dürfen bei der Anlieferung nicht älter als 10 Wochen und nicht schwerer als 2,6 kg sein. |
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Die Kennzeichnung muss entsprechend des Schemas des Zentralverbandes der Deutschen Kaninchen erfolgt sein und eine Schur hat mehrere Tage vor der Anlieferung zu erfolgen. |
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Natürlich sind Tiere mit erkennbaren Krankheitssymptomen und körperlichen Mängeln auszuschließen. |
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Die Prüfungsgebühr ist bei der Anlieferung zu entrichten. |
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Die Rückgabe der Prüfungstiere kann erst nach abgeschlossener Prüfung erfolgen. Andererseits kann die Prüfungsanstalt Tiere jederzeit von der Prüfung ausschließen, wenn die Zulassungsverordnung nicht oder nicht mehr erfüllt sind oder sich die Fortsetzung der Prüfung nicht mehr als sinnvoll erweist. |
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Für Tiere, die sterben, wird kein Ersatz geleistet. |
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Nach Beendigung der Prüfung sind die Prüfungstiere vom Züchter unverzüglich abzuholen.
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eMail: Ulr.Bauer@angora.de |